WoFlV

Living area calculator (WoFlV)

Sloped ceilings count partially, balconies usually one quarter: living area per the German WoFlV.

„Die Grundflächen […] von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern sind vollständig, von mindestens einem Meter und weniger als zwei Metern zur Hälfte anzurechnen […]. Die Grundflächen von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte anzurechnen."

— § 4 WoFlV