§ 573c BGB

Notice-period calculator

Which notice period applies to tenant and landlord – and when can the tenancy end at the earliest?

„Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate."

— § 573c Abs. 1 BGB