Beim Ein- und Auszug entscheidet ein einziges Dokument über tausende Euro: das Übergabeprotokoll. Es ist keine gesetzliche Pflicht – aber die mit Abstand wichtigste Beweisurkunde des Mietverhältnisses.

Warum es so viel Gewicht hat

Ein von beiden Seiten unterschriebenes Protokoll gilt als deklaratorisches Schuldanerkenntnis: Der Vermieter kann später kaum Schäden geltend machen, die nicht protokolliert wurden – und der Mieter kann sich auf den dokumentierten Zustand berufen. Der BGH misst dem Protokoll erhebliche Beweiswirkung zu.

„Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben."

— § 546 Abs. 1 BGB

Das gehört hinein

  • Alle Zählerstände (Strom, Gas, Wasser, Wärme) mit Zählernummern – Foto machen.
  • Zustand jedes Raums inkl. Böden, Wände, Fenster, Sanitär; Mängel konkret beschreiben.
  • Anzahl übergebener Schlüssel und Transponder.
  • Funktionsprüfung von Heizung, Rauchmeldern, Gegensprechanlage.
  • Ort, Datum, Unterschriften beider Parteien; jede Seite erhält ein Exemplar.

Typische Fehler

Pauschalformeln („Wohnung ordnungsgemäß") ohne Raum-für-Raum-Prüfung, fehlende Fotos, nur eine Unterschrift, nachträgliche Ergänzungen ohne Gegenzeichnung. Digital erstellte Protokolle mit Zeitstempel und Fotoanhang – in eigentumwerk als Dokument je Einheit abgelegt – vermeiden all das.