§ 559 BGB
Modernisierungsumlage-Rechner
Nach einer Modernisierung darf die Jahresmiete um 8 % der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöht werden – mit absoluten Kappungsgrenzen.
„Hat der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen […] durchgeführt, so kann er die jährliche Miete um 8 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen." — § 559 Abs. 1 BGB
„Bei Erhöhungen der jährlichen Miete nach § 559 darf sich die monatliche Miete innerhalb von sechs Jahren […] nicht um mehr als 3 Euro je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen. Beträgt die monatliche Miete vor der Mieterhöhung weniger als 7 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, so darf sie sich […] nicht um mehr als 2 Euro je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen." — § 559 Abs. 3a BGB
— Bürgerliches Gesetzbuch