§ 573c BGB

Kündigungsfristen-Rechner

Welche Frist gilt für Mieter und Vermieter – und wann endet das Mietverhältnis frühestens?

„Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate."

— § 573c Abs. 1 BGB